01.05.2001 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Beihilfe des ebenfalls alkoholisierten Beifahrers
| Beihilfe zur Trunkenheit im Verkehr kann nicht schon deshalb angenommen werden, weil ein alkoholisierter Beifahrer, der eine BAK von 1,67 Promille hat, seinen Pkw einem alkoholisierten Fahrer, der eine BAK von 2,41 Promille hat, überlässt (LG Koblenz 4.12.00, 2040 Js 61509/99-8 Ns, rkr., VRS 100, 36). (Abruf-Nr. 010469) |
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