01.05.2001 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
BGH hat über Atemalkohol-Messung entschieden
| Bei der Atemalkohol-Messung mit dem Draeger Alcotest 7110 Evidential MK III ist es zum Ausgleich möglicher verfahrensbezogener Messungenauigkeiten nicht erforderlich, von den gemessenen Werten (allgemeine) Sicherheitsabschläge zu machen, wenn das Atemalkohol-Messgerät die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, es unter Einhaltung der Eichfrist geeicht ist und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind (BGH 3.4.01, 4 StR 507/00). (Abruf-Nr. 010565) |
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