01.06.2004 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Erforderliche Feststellungen bei Trunkenheitsfahrt
| Bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt, der eine Atemalkoholmessung zu Grunde liegt, reicht die Mitteilung der Messmethode und des sich aus der Messung ergebenden Atemalkoholwertes aus (OLG Hamburg 19.11.03, II-111/03, Abruf-Nr. 040767). |
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