01.06.2004 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Erforderliche Feststellungen bei Trunkenheitsfahrt
| Bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt, der eine Atemalkoholmessung zu Grunde liegt, reicht die Mitteilung der Messmethode und des sich aus der Messung ergebenden Atemalkoholwertes aus (OLG Hamburg 19.11.03, II-111/03, Abruf-Nr. 040767). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat