01.07.2000 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Fahrrad-Fahrt mit BAK von 1,6 Promille: MPU bereits nach erstmaliger Auffälligkeit
| Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2c Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anfordern, wenn eine Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer BAK von 1,6 Promille oder mehr vorliegt. Anders als nach altem Recht steht der Fahrerlaubnisbehörde dabei kein Ermessensspielraum zu. Insbesondere kommt eine andere Entscheidungsgrundlage (z.B. fachärztliche Untersuchung) nicht in Betracht (OVG NRW, Beschl. v. 29.9.99, 19 B 1629/99, zfs 2000, 272). (Abruf-Nr. 001323) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig