01.01.2004 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Feststellungen zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit
| Die Verurteilung wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit setzt grundsätzlich die Feststellung voraus, dass die Tatzeit-BAK mindestens 0,3 o/oo beträgt (OLG Hamm 23.9.03, 1 Ss 319/03 Abruf-Nr. 032476). |
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