01.01.2000 · Fachbeitrag · Überholen
Beim Überholen ist auch bei Abblendlicht ein vollständiger Überblick über die Überholstrecke nötig
| Der Überholende muss sich zu Beginn des Überholvorgangs vergewissern, dass der gesamte Überholweg frei von jedem Hindernis zur Verfügung steht. Die Geschwindigkeit ist nachts dem „Fahren auf Sicht“ der Reichweite des Scheinwerferlichts anzupassen. Gegebenenfalls ist kurz aufzublenden. Der Schutzzweck umfasst auch entgegenkommende Kfz ohne brennendes Frontlicht (BGH, 22.2.2000, VI ZR 92/99, n.v.). (Abruf-Nr. 000616) |
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