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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Unfallflucht

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort durch Nichterfüllen der Wartepflicht (§ 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

    | § 142 StGB dient vorrangig der Feststellung und Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten. Dieser Schutzzweck hat Auswirkungen auf die Auslegung der Vorschrift. Das gilt insbesondere auch für die Erfüllung des Tatbestandes durch Nichterfüllen der Wartepflicht. Da § 142 StGB eine der verunglücksten Bestimmungen des StGB ist, sagen wir Ihnen, worauf Sie als Verteidiger achten und mit welchen immer wieder gestellten Fragen Ihrer Mandanten Sie rechnen müssen. |