01.01.2000 · Fachbeitrag · Unfallflucht
Unfallflucht durch bloß mitfahrenden Halter?
| Ein Unfallbeteiligter kann auch der lediglich beifahrende Kfz-Halter sein, wenn er zur Zeit des Unfalls auch nur im bloßen Verdacht eines Unfallbeteiligten steht. Halter ist derjenige, der über den Gebrauch des Fahrzeuges frei verfügen kann. Unerheblich ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist oder wer die fixen Kosten trägt (BayObLG Beschluss 4.10.99, 2 St RR 177/99, VRS 98, 193). (Abruf-Nr. 000619) |
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