01.06.2000 · Fachbeitrag · Unfallhaftpflichtprozess
Chancengleichheit durch Parteianhörung nach § 141 ZPO
| Das Gericht handelt verfahrensfehlerhaft, wenn es im Prozess um die Kollision zweier Kfz die Mitfahrenden aus einem der Fahrzeuge als Zeugen vernimmt, den Unfallgegner jedoch, der keine Zeugen benennen kann, zu seinem abweichenden Vorbringen nicht hört (LG Berlin, 14.2.00, 58 S 314/99, MDR 2000, 882). (Abruf-Nr. 001050) |
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