01.06.2004 · Fachbeitrag · Unfallhaftpflichtprozess
Recht auf Anhörung des Gerichtssachverständigen
| Dem Antrag einer Partei, den gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, muss das Gericht auch dann stattgeben, wenn es die Beweisfrage für geklärt und eine Anhörung für entbehrlich hält (BGH 27.1.04, VI ZR 150/02, Abruf-Nr. 040693). |
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