01.02.2001 · Fachbeitrag · Unfallhaftpflichtrecht
Wichtiges BGH-Urteil zum Kinderunfall
| Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers gegenüber Kindern im Straßenverkehr dürfen nicht überspannt werden. Ohne konkrete Anhaltspunkte („Auffälligkeiten“) muss ein Autofahrer nicht damit rechnen, dass ein auf dem Gehweg radelndes, achtjähriges Kind plötzlich vor ihm auf die Fahrbahn fährt (BGH, 10.10.00, VI ZR 268/99, NJW 01, 152). (Abruf-Nr. 010047) |
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