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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung

    30 Prozent-Integritätszuschlag: Qualitätsanforderungen an die Reparatur

    | Das schutzwürdige Integritätsinteresse am Erhalt des beschädigten Fahrzeugs ist durch eine Reparatur dargetan, bei der das Fahrzeug in allen wesentlichen Punkten in Stand gesetzt worden ist, es also keine nennenswerten Beanstandungen hinsichtlich des Reparaturergebnisses gibt. Dabei ist nicht entscheidend, ob dieser Erfolg durch Originalersatzteile/Neuteile oder gebrauchte Ersatzteile erreicht wird (OLG Oldenburg 20.3.2000, 11 U 92/99; DAR 2000, 359). (Abruf-Nr. 001048) |