01.08.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadenregulierung
Unfälle mit Einsatzfahrzeugen der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst etc.
| Bahn frei! So lautet die Devise, wenn Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind. Doch Sonderrechte sind kein Freibrief. Was Fahrer von Einsatzfahrzeugen dürfen und was die übrigen Verkehrsteilnehmer tun müssen, ist in der StVO nur grob geregelt. Erst an Hand von Präjudizien entscheidet sich, wie der Zielkonflikt zwischen hoheitlicher Aufgabenerfüllung und allgemeiner Verkehrssicherheit im Einzelfall zu lösen ist. Aktuelle Urteile lassen eine Trendwende zu Gunsten der Bürger erkennen. |
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