01.09.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
130 % ab dem ersten Tag
| Einem privaten Fahrzeugeigentümer, der seinen Wagen erst kurze Zeit vor dem Unfall gebraucht gekauft hat, ist es nicht von vorneherein verwehrt, den Fahrzeugschaden auf Reparaturkostenbasis bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert abzurechnen (OLG Düsseldorf 22.7.02, 1 U 230/01, rkr.). (Abruf-Nr. 020877) |
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