01.07.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
130 Prozent-Rechtsprechung: neuester Stand
| Ob es für den Integritätszuschlag auf die Qualität der Reparatur ankommt, hat der BGH in der Karosseriebaumeister-Entscheidung vom 29.4.03 (VA 03, 78, Abruf-Nr. 031070 = NJW 03, 2085) ausdrücklich offen gelassen. Das lässt aufhorchen. Kann man doch auf den Gedanken kommen, der BGH habe in diesem Punkt Zweifel. Aufhorchen lässt ferner das Urteil des OLG Oldenburg, über das wir in der vorigen Ausgabe berichtet haben (VA 04, 96, Abruf-Nr. 041210): Integritätszuschlag auch ohne Reparatur. Auch in weiteren Punkten ist die 130 Prozent-Rechtsprechung im Fluss, wobei die Neufassung des § 249 BGB zusätzliche Fragen aufwirft. |
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