01.09.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
2 x BGH: Haftungsbefreiung auf „gemeinsamer Betriebsstätte“ grds. nur für die Leute vor Ort, nicht für deren..
| 1. Die Haftungsprivilegierung bei vorübergehender betrieblicher Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII gilt nicht zu Gunsten eines nicht selbst dort tätigen Unternehmers (BGH 3.7.01, VI ZR 284/00, Vorinstanz OLG Brandenburg). (Abruf-Nr. 011006) |
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