01.09.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Abrechnung einer 15/10-Gebühr gem. DAV-Abkommen = Verzicht auf weitere Ansprüche?
| Die Abrechnung einer „15/10-Gebühr gem. DAV-Abkommen“ schließt jedenfalls nicht die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs aus, soweit es um Verletzungen geht, die noch nicht Gegenstand der Schadenregulierung waren. Auch sonst bestehen erhebliche Zweifel an der Annahme eines Verzichts, Erlass- oder Abfindungsvertrages (OLG Celle 22.5.03, 14 W 22/03). (Abruf-Nr. 031538) |
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