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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Abrechnung von Kfz-Haftpflichtschäden auf Neuwagen-Basis

    | KH-Versicherer setzen erfahrungsgemäß alles daran, eine für sie kostspielige Abrech-nung auf Neuwagen-Basis zu verhindern. Als Zumutung empfinden sie nicht nur die Zahlung des Neupreises, sondern auch lange Lieferzeiten bei der Neufahrzeugbestellung, die ins Geld gehen (Mietwagen, abstrakte Nutzungsausfall-Entschädigung). Den Streit um den „verflixten“ Restwert wäre man los, könnte man den Anspruchsteller mit einem Ersatz der Reparaturkosten + Minderwert abspeisen. |