01.01.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Auch ein unbrauchbares Gutachten muss bezahlt werden
| Die Kosten eines vom Geschädigten eingeholten Gutachtens sind grundsätzlich vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das Gutachten unvertretbar objektiv mangelhaft oder unbrauchbar ist (OLG Hamm 8.5.01, 27 U 201/00, DAR 01, 506). (Abruf-Nr. 011215) |
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