27.05.2009 | Unfallschadensregulierung
Auf die Brutto-Reparaturkosten kommt es an
Kommt es beim Kfz-Haftpflichtschaden für den Umfang des Schadenersatzes darauf an, ob die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist i.d.R. auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen (BGH 3.3.09, VI ZR 100/08, Abruf-Nr. 091102). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die Zahlen lt. Gutachten: Reparaturkosten netto 3.572 EUR; brutto 4.251 EUR; Wiederbeschaffungswert (WBW) brutto 4.200 EUR mit Zusatz: überwiegend Privatmarkt, ohne MwSt., Restwert 1.680 EUR. Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kläger verlangte Ersatz der Nettoreparaturkosten. Er hatte nur eine Notreparatur (Eigenregie, ohne MwSt.) vorgenommen. Der Versicherer regulierte auf Totalschadensbasis = 4.200 ./. 1.680 = 2.520 EUR. Der Klage auf die Differenz zu den Nettoreparaturkosten hat das AG stattgegeben, während das LG sie abgewiesen hat. Die Revision blieb erfolglos.
Mit dem LG ist der BGH der Ansicht, dass der Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand (WBW ./. RW) beschränkt sei. Die geschätzten Reparaturkosten überstiegen nämlich den WBW. Dabei sei, wie regelmäßig, auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen. Ob etwas anderes gilt, wenn der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt ist, lässt der BGH ausdrücklich offen.
Praxishinweis
Bei 16 statt 19 % MwSt wäre der Kläger auch mit den Bruttoreparaturkosten unter der 100 %-Grenze geblieben, so lag er knapp (51,16 EUR!) darüber. Der Nettobetrag liegt dagegen deutlich unter dem WBW, der freilich ein Brutto=Netto-Betrag ist. Letzteres ist dem BGH nicht der Erwähnung wert, hindert ihn aber, die gängige These wörtlich zu übernehmen, es sei brutto/brutto zu vergleichen. In der Sache muss das Urteil indes als Anerkennung dieser vom VI. ZS seit jeher stillschweigend angewandten Vergleichsmethode gesehen werden, auch mit Blick auf die 130 %-Grenze (dazu Ch. Huber NZV 04, 109). Diese ist allerdings in beide Richtungen flexibel, während die 100 %-Grenze, wie der vorliegende Fall zeigt, eine starre zu sein scheint.
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