01.06.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Autohändler muss Differenz-USt offen legen
| Wer nach einem Unfall ein differenzbesteuertes Ersatzfahrzeug (§ 25a UStG) kauft, hat gegen den Händler einen Anspruch auf Erteilung einer Auskunft darüber, in welcher Höhe er Umsatzsteuer abgeführt hat (AG Friedberg/H. 7.11.03, 2 C 88/03-12, SP 04, 124; Abruf-Nr. 041209). |
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