Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Autohändler muss Differenz-USt offen legen

    | Wer nach einem Unfall ein differenzbesteuertes Ersatzfahrzeug (§ 25a UStG) kauft, hat gegen den Händler einen Anspruch auf Erteilung einer Auskunft darüber, in welcher Höhe er Umsatzsteuer abgeführt hat (AG Friedberg/H. 7.11.03, 2 C 88/03-12, SP 04, 124; Abruf-Nr. 041209). |