01.03.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH definiert den Begriff „gemeinsame Betriebsstätte“
| Der Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte i.S. von § 106 Abs. 2 Alt. 3 SGB VII erfasst über die Fälle der Arbeitsgemeinschaft hinaus betriebliche Aktivitäten von Versicherten mehrerer Unternehmen, die bewusst und gewollt bei einzelnen Maßnahmen ineinander greifen, miteinander verknüpft sind, sich ergänzen oder unterstützen, wobei es ausreicht, dass die gegenseitige Verständigung stillschweigend durch bloßes Tun erfolgt (BGH, 17.10.00, VI ZR 67/00, NJW 01, 443). (Abruf-Nr. 010180) |
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