01.07.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH: Feststellungsinteresse bei immateriellen Zukunftsschäden
| Besteht die Möglichkeit des Eintritts weiterer Verletzungsfolgen, so kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht für immaterielle Zukunftsschäden auch gegeben sein, wenn der Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach bereits f ür gerechtfertigt erklärt worden ist (BGH 20.3.01, VI ZR 325/99). (Abruf-Nr. 010744) |
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