01.07.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH: Feststellungsinteresse bei immateriellen Zukunftsschäden
| Besteht die Möglichkeit des Eintritts weiterer Verletzungsfolgen, so kann ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht für immaterielle Zukunftsschäden auch gegeben sein, wenn der Schmerzensgeldanspruch dem Grunde nach bereits für gerechtfertigt erklärt worden ist (BGH 20.3.01, VI ZR 325/99). (Abruf-Nr. 010744) |
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