01.06.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH folgt Mindermeinung zum Reparaturkostenersatz
| Wenn die Reparaturkosten einschließlich einer etwaigen Wertminderung den Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs nicht übersteigen, darf der Geschädigte, der sein Fahrzeug behält, nicht auf eine Abrechnung auf Totalschadenbasis unter Berücksichtigung des Restwertes verwiesen werden. Ihm steht Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des ungekürzten Wiederbeschaffungswertes zu (BGH 29.4.03, VI ZR 393/02). (Abruf-Nr. 031070) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,50 € Monat