01.05.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH hat zu § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. entschieden
| Am 20.4.04 hat der BGH entschieden, dass im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens auch nach neuem Recht regelmäßig § 249 Abs. 2 S. 2 BGB und nicht § 251 BGB maßgeblich ist (VI ZR 109/03, Abruf-Nr., 014046). Die Frage, ob bei der Ermittlung des Nettowiederbeschaffungswertes von der Regelbesteuerung (§ 10 UStG) oder von der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) auszugehen sei, brauchte der BGH nicht zu entscheiden. Der Kläger hatte hierzu in den Tatsacheninstanzen nichts vorgetragen. "Verkehrsrecht aktuell" wird ausführlich berichten, sobald das Urteil vorliegt. |
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