01.05.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH zur HWS-Problematik
| Allein der Umstand, dass sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (Harmlosigkeitsgrenze) ereignet hat, schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von seiner Ursächlichkeit für eine HWS-Verletzung nicht aus (BGH 28.1.03, VI ZR 139/02, NJW 03, 1116). (Abruf-Nr. 030569) |
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