01.04.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Endabrechnung als Erlassvertrag?
| Wenn der Anwalt eines Unfallgeschädigten in einem Haftpflichtschadenfall dem Versicherer ein ausdrücklich als "Endabrechung" gekennzeichnetes Schreiben unter Hinweis auf eine 15/10-Anwaltsgebühr gemäß DAV-Abkommen zukommen lässt, so kann er damit ein Angebot zur endgültigen Bereinigung der Angelegenheit machen. Durch Zahlung des Betrages der "Endabrechnung" kann der Versicherer dieses Angebot angenommen und weitere Forderungen damit ausgeschlossen haben (LG Aachen 6.11.03, 2 S 213/03, Abruf-Nr. 040661). |
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