01.04.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
„Gemeinsame Betriebsstätte“: zweites BGH-Urteil
| Wird der Fahrer eines Lieferanten-Lkw von einem anderen Lieferanten-Lkw auf dem Betriebshof einer Drittfirma verletzt, den beide Lkw-Fahrer unabhängig voneinander zum Anliefern oder Abholen von Waren aufgesucht hatten, so hat sich der Unfall nicht auf einer gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII ereignet. Ein Haftungsausschluss nach dieser Vorschrift kommt nicht in Betracht (BGH 23.1.01, VI ZR 70/00). (Abruf-Nr. 010355) |
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