01.05.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Gutachterkosten für Nachbesichtigung?
| Auf die Frage, ob die Kosten einer Nachbesichtigung erstattungsfähig sind, gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Es hängt vom Zweck der Nachbesichtigung ab, auch davon, ob es billigere Nachweismöglichkeiten gegeben hat. Schließlich kommt es auch darauf an, ob diejenige Tatsache, die per Nachbesichtigung bewiesen werden soll, überhaupt strittig war bzw. mit einem Bestreiten vernünftigerweise gerechnet werden musste. |
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