01.06.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Integritätszuschlag auch ohne Reparatur?
| Dem Geschädigten steht ausnahmsweise der Integritätszuschlag auf Gutachtenbasis schon vor Durchführung der Reparatur zu, wenn diese wegen fehlender Eigenmittel zurückgestellt wird (OLG Oldenburg 16.1.04, 6 U 155/03, DAR 04, 226, Abruf-Nr. 041210 |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig