01.03.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Jugendlicher Leichtsinn und seine Folgen
| Trotz grob verkehrswidrigen Verhaltens eines 14-jährigen Radfahrers kann der Halter des unfallbeteiligten Pkw aus Gefährdungshaftung nach § 7 StVG schadenersatzpflichtig sein (BGH 18.11.03, VI ZR 31/02, Abruf-Nr. 040237). |
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