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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Kein Abschlag beim reinen StVG-Schmerzensgeld

    | Wegen der in Verkehrsunfallsachen im Vordergrund stehenden Ausgleichsfunktion des immateriellen Schadenersatzanspruchs ist das Schmerzensgeld, das nur auf Gefährdungshaftung gestützt werden kann, nicht niedriger zu bemessen als bei einer Haftung aus (einfach) fahrlässigem Verhalten (OLG Celle 23.1.04, 14 W 51/03, NJW 04, 1185, Abruf-Nr. 041002). |