01.10.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Keine Billigkeitshaftung trotz privater Familienhaftpflichtversicherung
| Auch nach neuem Recht reicht allein das Bestehen einer freiwilligen Haftpflichtversicherung nicht aus, um die Haftung eines 7-jährigen Kindes für Schäden anzunehmen, die durch sein Fehlverhalten im Straßenverkehr verursacht werden (LG Heilbronn 5.5.04, 7 S 1/04, NJW 04, 2391, Abruf-Nr. 042417). |
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