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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Keine Entlastung des Kfz-Halters durch Pflegeleistung der Mutter trotz Obhutspflichtverletzung

    | Die von der unterhaltspflichtigen Mutter erbrachten Pflegeleistungen für ein durch einen Unfall geschädigtes Kind lassen auch dann dessen Anspruch gegen den Schädiger wegen vermehrter Bedürfnisse gem. § 843 BGB unberührt, wenn bei dem Unfall eine Verletzung der Obhutspflicht durch die Mutter mitgewirkt hat (BGH 15.6.04, VI ZR 60/03, SP 04, 297, Abruf-Nr. 042098). |