01.01.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Keine Kappung der USt bei Erwerb von Privat nach einem Totalschaden
| Das LG Aachen (16.10.03, 6 S 69/03, Abruf-Nr. 032640) beschäftigt sich mit einem Problem, das sich in der Praxis häufig stellt. Nach einem Totalschaden tätigt der Geschädigte einen Deckungskauf nicht bei einem Händler, sondern bei einer Privatperson. Bei diesem Geschäft fällt keine Umsatzsteuer an. Der vom Sachverständigen geschätzte Wiederbeschaffungswert enthält demgegenüber Umsatzsteuer. In Betracht kommt dabei ein Satz von 16 Prozent oder bloß "Differenzumsatzsteuer" von ca. 2 Prozent oder gar keine Umsatzsteuer, wenn das Fahrzeug im Handel nicht mehr erhältlich ist. Das LG Aachen ging von einem MwSt-Satz von 16 Prozent aus. |
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