01.05.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Kinderunfall: Neues Recht im Altfall
| Die Verantwortlichkeit (Einsichtsfähigkeit) von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres entfällt, sofern es lediglich um fahrlässiges Verhalten bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen geht. Mangelnde Einsichtsfähigkeit steht auch der Zurechnung eines Mitverschuldens entgegen (OLG Schleswig 18.12.02, 9 U 63/01, MDR 03, 264). (Abruf-Nr. 030736) |
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