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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Mehrwertsteuer bei Streitgenossen

    | Die MwSt, die obsiegende Streitgenossen ihrem gemeinsamen Rechtsanwalt schulden, ist in voller Höhe - und nicht nur anteilig - erstattungsfähig, wenn der nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigte (hier: Kfz-Haftpflichtversicherer) kraft gesetzlicher Bestimmung im Innenverhältnis allein zur Kostentragung verpflichtet ist - Teilabweichung vom Senatsbeschluss v. 28.7.95, RPfleger 96, 82 (OLG Stuttgart 11.6.01, 8 W 80/99). (Abruf-Nr. 011214) |