01.06.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
MwSt bei Betriebs-Pkw mit gemischter Nutzung
| Nach geltendem Recht gehört die MwSt bei der Regulierung eines Fahrzeugschadens im Haftpflichtfall zu den Wiederherstellungskosten i.S.d. § 249 Satz 2 BGB. Dies gilt unabhängig davon, ob sie bei der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder bei dessen Auswechselung durch ein anderes Fahrzeug tatsächlich angefallen ist oder nicht. Ab 2002 wird der Ersatz „fiktiver“ MwSt voraussichtlich ausgeschlossen sein. Dies sieht jedenfalls das 2. Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vor, dessen Entwurf seit dem 19.2.01 vorliegt. Schon heute braucht der Schädiger/Versicherer die MwSt nicht zu ersetzen, wenn und insoweit der Geschädigte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Eine Sonderregelung gilt bei Betriebs-Pkw mit gemischter Nutzung: |
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