01.08.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Regel-MwSt oder Differenz-MwSt?
| Macht der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens seines Kfz und einer Ersatzbeschaffung bei einem gewerblichen Verkäufer über den vom Gericht geschätzten Differenz-MwSt-Betrag i.S.d. § 25a UStG den vollen MwSt-Betrag i.S.d. § 10 UStG lediglich abstrakt auf Grund eines Sachverständigengutachtens geltend, so steht diesem Begehren § 249 Abs. 2 S. 2 BGB entgegen (BGH 18.5.04, VI ZR 267/03, NJW 04, 2086, Abruf-Nr. 041614). |
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