01.12.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
„Sanftes Richten“ gerichtlich anerkannt
| Führt die „lackschadenfreie Ausbeultechnik bei Hagel-/Kastanien- und Parkbeulen“ bei einem Kraftfahrzeug zur Naturalrestitution, besteht jedenfalls dann kein Anspruch auf die Kosten der herkömmlichen Ausbeulung mit nachfolgender Lackierung gemäß dem Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt, wenn diese auch die Ausbeultechnik anbietet (OLG Karlsruhe 21.8.03, 19 U 57/03, NJW 03, 3208, rkr.). (Abruf-Nr. 032289) |
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