01.02.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Schmerzensgeld aktuell
| "Über den bereits gezahlten Betrag von .... EUR hinaus hat der Kläger keinen weiteren Schmerzensgeldanspruch" - so lautet ein typischer Einleitungssatz klageabweisender Urteile. Häufig sind das Fehlurteile. Denn dass der Versicherer von sich aus eine Entschädigung gezahlt hat, die objektiv angemessen ist, ist erfahrungsgemäß eher die Ausnahme. Minimalentschädigungen bestimmen das Bild, allzu oft auch das forensische. Damit muss Schluss sein, fordern Jaeger/Luckey in ihrem Werk "Schmerzensgeld" (2003, ZAP-Verlag). Im Anschluss an den Beitrag in VA 02, 97 ff., bringen wir Sie auf den neuesten Stand der Dinge: |
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