01.01.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Schmerzensgeld bei kurzer Überlebenszeit
| 30.000 DM Schmerzensgeld für die Erben aus übergegangenem Recht ihres an den Folgen eines Verkehrsunfalls nach 8 Tagen verstorbenen 16-jährigen Sohnes. Verletzungen: Schädelhirntrauma, Hirnödem, schwere innere Verletzungen (OLG Hamm, 9.8.00, 13 U 58/00, rkr.). (Abruf-Nr. 001453) |
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