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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Schuldrechtsreform endgültig beschlossen

    | Die Schuldrechtsreform wird am 1.1.02 in Kraft treten. Am 9.11.01 hat nämlich der Bundesrat dem Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Schuldrechtsreform nicht widersprochen. Da in letzter Minute noch zahlreiche Änderungen in den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf eingearbeitet wurden, ist unsere Berichterstattung über die Schuldrechtsreform in der November-Ausgabe in einigen Passagen überholt. Wir greifen daher das Thema noch einmal ausführlich auf und stellen Ihnen die Neuregelungen, die das Schadenersatzrecht betreffen, ausführlich vor. |