01.09.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Tatort Autobahn: BAB-Unfälle in der aktuellen Rechtsprechung
| Die Autobahn - Sicherheitszone oder Kampfplatz? Weder noch, aber auch kein normaler Verkehrsweg, wie schon die Sondervorschrift des § 18 StVO belegt. Soweit sie keine Spezialregeln vorsieht, gelten die allgemeinen Vorschriften der StVO, insbesondere § 4 (Abstand), § 5 (Überholen), § 7 (Spurwechsel) und schließlich auch § 1 StVO. |
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