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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Unklare oder klare Verkehrslage?

    | Ein Pkw-Fahrer, der mit seinem Fahrzeug aus einem Grundstück nach links in den fließenden Verkehr einfahren will, haftet auch dann voll, wenn er mit einem anderen Pkw kollidiert, der ein vor einer Grundstücksaufahrt/-einfahrt stehendes bzw. langsam rollendes, rechts blinkendes Fahrzeug überholt. Für die Umstände, die eine unklare Verkehrslage i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO begründen, ist der Grundstücksausfahrer beweispflichtig (LG Chemnitz 16.7.04, 6 S 1086/04, Abruf-Nr. 042623). |