01.02.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Verjährung des Direktanspruchs bei Wiederaufnahme der Regulierungsverhandlungen mit anschließendem „Einschlafen“
| § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG betrifft nur die erstmalige Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Haftpflichtversicherer (BGH 5.11.02, VI ZR 416/01). (Abruf-Nr. 021847) |
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