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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Wirtschaftlicher Totalschaden mit Leasingfahrzeug: Brutto- oder Nettoentschädigung?

    | Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Leasingnehmer kann im Fall des Totalschadens des geleasten Fahrzeugs die auf den Wiederbeschaffungswert entfallende Umsatzsteuer als Schaden geltend machen (OLG Hamm, 14.9.00, 27 U 84/00, DAR 01, 79, rkr.). |