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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Urteilsgründe

    Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen

    | Das tatrichterliche Urteil muss Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen enthalten, damit es dem Rechtsbeschwerdegericht möglich ist zu prüfen, ob die Verhängung eines Fahrverbotes etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt (OLG Hamm 28.6.03, 3 Ss OWi 182/03). (Abruf-Nr. 031810) |