01.06.2000 · Fachbeitrag · Veranstaltung eines Rennens
Verbotenes Rennen im Straßenverkehr: Umfang der Urteilsfeststellungen
| Wird dem Betroffenen die Teilnahme an einem verbotenen „Rennen“ im Straßenverkehr zur Last gelegt, ist es nicht ausreichend, wenn der Tatrichter lediglich feststellt, der Betroffene habe sich mit einem anderen Kraftfahrer ein Rennen geliefert (OLG Hamm, Beschl. v. 16.5.2000, 5 Ss OWi 61/00). (Abruf-Nr. 001132) |
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