01.05.2004 · Fachbeitrag · Verbotenes Rennen
Keine Regelfolgen in der BußgeldkatalogVO
| Der Tatbestandskatalog der Bußgeldkatalogverordnung sieht für die OWi des verbotenen Rennens (§ 29 Abs. 1 StVO) keine Regelfolgen vor (OLG Hamm 13.1.04, 4 Ss OWi 747/03, Abruf-Nr. 040771). |
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